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  • Wiebke Kling

    Schulungen in "Orientierung und Mobilität"(O&M) und in "Lebenspraktischen Fähigkeiten" (LPF) für Sehbehinderte und Blinde im Großraum Kassel.


    Was ist eine Schulung in Lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF)?

    Sehbehinderung oder Blindheit lassen die einfachsten Handgriffe im Alltag nur noch sehr schwer von der Hand gehen.

    In einer Schulung in Lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF) kann man lernen, viele alltägliche Handlungen mit nur sehr wenig oder auch ganz ohne visuelle Kontrolle auszuführen. Es gibt bestimmte Techniken und Hilfsmittel, die einem ermöglichen, Dinge auch blind zu machen, z.B. Flüssigkeiten abzumessen oder den Herd zu bedienen.

    Ziel der LPF-Schulung ist es also für blinde und sehbehinderte Menschen, eine möglichst selbständige Alltagsbewältigung zu erreichen.

    Die LPF-Schulung findet vor Ort beim Schulungsteilnehmer statt. Der detaillierte Ablauf richtet sich ganz stark nach den individuellen Bedürfnissen und Vorerfahrungen des Schulungsteilnehmers.

    Folgende LPF-Schulungsinhalte können vermittelt werden:

    • hauswirtschaftliche Versorgung: einkaufen, Wohnung reinigen, Betten beziehen, Wäsche, Schuhe putzen
    • Nahrungszubereitung: schneiden, schmieren, schälen, kochen, backen
    • Essenstechniken: taktiler Umgang mit Messer und Gabel bzw. Besteck
    • Körperpflege/Gesundheit: Zähne putzen, Nagelpflege, Rasur, Kontrolle Blutzucker oder Blutdruck
    • Kommunikationsfähigkeiten: Umgang mit Telefon, Handy, Geld, Erlernen der eigenen Unterschrift
    • Babypflege
    • kleine häusliche Reparaturen
    • dabei immer wieder: Einsatz von z.T. speziellen Hilfsmitteln

    Da sich die Schulungsinhalte wie oben bereits erwähnt nach den individuellen Bedürfnissen des Schulungsteilnehmers richten, ist es gerade im LPF-Bereich möglich, nur einzelne Themen (z.B. Essenstechniken, Nahrungszubereitung, Babypflege, Umgang mit dem sprechenden Blutzuckermessgerät o.a.) in kurzer Zeit bzw. in wenigen Schulungseinheiten zu erarbeiten.

    Die Finanzierung der LPF-Schulung muss im Einzelfall geklärt werden, z.B. beim Sozialhilfeträger, gesetzlicher Krankenkasse, gesetzlicher Unfallversicherung, gesetzlicher Rentenversicherung oder Kriegsopferversorgung.